Bekanntmachung

Gemeinde Eggstätt: Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2) für die FF Eggstätt MaBu-2024-0102







Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Gemeinde Eggstätt
Identifikationsnummer: n/a
Postanschrift: Obinger Str. 7
Postleitzahl / Ort: 83125 Eggstätt
NUTS-3-Code: DE21K
Land: Deutschland
Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de
Telefon: +4989451088960
Fax: +4989451088969
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: MaBu-2024-0102
Titel: Gemeinde Eggstätt: Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2) für die FF Eggstätt
Beschreibung: Die Gemeinde Eggstätt beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Gerätewagens Logistik Typ 2 (GW-L2) für ihre Freiwillige Feuerwehr.

Der GW-L2 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. GW-L2 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)

Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung sowie die Tragkraftspritze werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.

Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Eggstätt_GW-L2".
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 34144210-3
   
Angaben zum Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 83125 Eggstätt
NUTS-3-Code: DE21K
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: ---

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: ---

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: ---

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: ---

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: ---

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: ---

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Insolvenz
Beschreibung: ---

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: ---

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: ---

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: ---

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: ---

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: ---

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: ---

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: ---

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Gem. §§ 123, 124 GWB
Gem. §§ 56, 57 VgV
Nichterfüllen von Eignungsanforderungen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: A1 Eigenerklärung gem. Abschnitt 4.2 (der BB)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 700.000 Euro betrug (Mindestanforderung).

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A3 Referenzprojekte
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (BOS-Logistikfahrzeug) Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen.
- Angaben des jeweiligen Referenzauftrags

(Ausschlusskriteriumn)
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 12.12.2024 13:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 12.12.2024 13:05 Uhr
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Nein
Beschreibung: Elektronisch über das eVergabe-System
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1929971fa71-2819e826af0c1404&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: n-a
Postleitzahl / Ort: 80534 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +498921762411
Fax.: +498921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Gemeinde Eggstätt beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Gerätewagens Logistik Typ 2 (GW-L2) für ihre Freiwillige Feuerwehr.

Der GW-L2 wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. GW-L2 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)

Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung sowie die Tragkraftspritze werden zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.

Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Eggstätt_GW-L2".
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit in Tagen: 1
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Eine öffentliche Öffnung erfolgt nicht.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Leistung, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein