Bekanntmachung

Landratsamt Erlangen-Höchstadt: Beschaffung von Atemschutztechnik MaBu-2024-0112







Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landkreis Erlangen-Höchstadt
Identifikationsnummer: n/a
Postanschrift: Nägelsbachstr. 1
Postleitzahl / Ort: 91052 Erlangen
NUTS-3-Code: DE252
Land: Deutschland
Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de
Telefon: +49 89451088960
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: MaBu-2024-0112
Titel: Landratsamt Erlangen-Höchstadt: Beschaffung von Atemschutztechnik
Beschreibung: Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Atemschutztechnik für die von ihm betriebene landkreiseigene Atemschutzwerkstatt. Aufgrund des regelmäßigen und umfangreichen Bedarfs an Ersatzbeschaffungen, Ersatzteilen und Prüfsets wird eine Rahmenvereinbarung für Produkte der Firma MSA und kompatibles Zubehör zur Beschaffung verschiedener Materialien abgeschlossen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt ausschließlich Atemschutztechnik der Hersteller Dräger und MSA zum Einsatz.

Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokument "Leistungsbeschreibung_Preisblatt_LRA_ERH_Atemschutztechnik".
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 35111100-6
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 44611200-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 35110000-8
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE252
Land: Deutschland
Weitere Angaben zum Erfüllungsort
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
NUTS-3-Code: DE257
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: ---

Grund: Insolvenz (Konkurs)
Beschreibung: ---

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: ---

Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern)
Beschreibung: ---

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: ---

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: ---

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: ---

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: ---

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: ---

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: ---

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: ---

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: ---

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: ---

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: ---

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: ---

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: ---

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: ---

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: §§ 123, 124 GWB
§§ 56, 57 VgV
Nichterfüllen von Eignungsanforderungen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB):
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Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Der Bieter bestätigt, dass der Jahresumsatz seines Unternehmens jeweils getrennt in
den Jahren 2021, 2022 und 2023 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
jeweils mindestens 150.000 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte
für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 04.12.2024 13:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 04.12.2024 13:05 Uhr
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Nein
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192b859ae9e-5147a2947896bf9a&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: n/a
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax.: +49 98531837
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Atemschutztechnik für die von ihm betriebene landkreiseigene Atemschutzwerkstatt. Aufgrund des regelmäßigen und umfangreichen Bedarfs an Ersatzbeschaffungen, Ersatzteilen und Prüfsets wird eine Rahmenvereinbarung für Produkte der Firma MSA und kompatibles Zubehör zur Beschaffung verschiedener Materialien abgeschlossen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt ausschließlich Atemschutztechnik der Hersteller Dräger und MSA zum Einsatz.

Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokument "Leistungsbeschreibung_Preisblatt_LRA_ERH_Atemschutztechnik".
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 48

Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagenhöchst
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 800.000,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein