Bekanntmachung
Stadt Regensburg: Digitaler Energiezwilling MaBu-2025-0302
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadt Regensburg Identifikationsnummer: 12345 Postanschrift: Rathausplatz 1 Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg NUTS-3-Code: DE232 Land: Deutschland Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer E-Mail: mayer@mayburg.de Telefon: +49 0173 8563395 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: MaBu-2025-0302 Titel: Stadt Regensburg: Digitaler Energiezwilling Beschreibung: Die Stadt Regensburg als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Aus-schreibung einen Vertrag über die Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme und Support einer kartenbasierten Open-Source-Lösung zur energetischen Sanierungssimulation für Gebäude für das Projekt "Digitaler Energie-Zwilling". Mit dem Projekt soll sehr niederschwellig ein Anreiz geschaffen werden sich mit der energetischen Sanierung der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Gebäudeeigentümern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne Fachwissen ökologische wie auch ökonomische Poten-tiale einzelner Maßnahmen zu identifizieren. Weiterhin soll das Sanierungstool der Stadt Regensburg eine detailliertere Datenbasis zur Fortschreibung der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz bieten. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des BMWSB (https://www.smart-city-dialog.de) und ist an die Förderrichtlinien, u.a. ein Open-Source-Gebot, gebunden. Tech-nische Lösungen sind zwingend als Open-Source-Systeme umzusetzen und der Quellcode zu veröffentlichen. Alle aufbereiteten Daten müssen über standardisierte, offene Schnittstellen bereitgestellt und für alle Komponenten Kompatibilität und Anschlussfähigkeit mit bestehenden Dateninfrastrukturen, insbesondere einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis CIVITAS/CORE (https://www.civitasconnect.digital/civitas-core/) sichergestellt werden. Inhalt des Auftrags ist daher • die Konzeption • die Entwicklung • die Inbetriebnahme • Support und Wartung/Pflege einer Open-Source-Lösung unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen. Hierfür erforderlich ist ein agiles Projektmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber mit mindestens folgenden Phasen: 1) Konzept auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Berücksichtigung von Parallelprojekten / Basislösungen zur Definition eines MVP mit Ableitung konkreter Arbeitspakete und Roadmap 2) Minimum Viable Product (MVP): Umsetzung basierend auf entwickeltem Konzept, Bereitstellung in Testumgebung, Abstimmung anhand von Click Dummies, funktionaler Teilsysteme, etc. 3) Final Release: Abschließende Test- und Validierungsphase inkl. Lasttests und finaler Usability-Prüfungen, Abnahme und Veröffentlichung Source Code Das Final Release der geforderten technischen Lösungen muss nach Projektstart in max. 9 Monaten abgeschlossen sein. Im Anschluss an das Final Release ist ein nahtloser Übergang in den Betrieb sicherzustellen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument "05_R_Energ_Leistungsbeschreibung". Auf diese Leistungsbeschreibung wird an dieser Stelle verwiesen. Der Auftrag umfasst konzeptionelle Lösungen und kann deshalb aufgrund der geschilderten konkreten Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen bzw. den damit einhergehenden oben dargestellten Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Aus diesem Grund führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb durch. Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maß-nahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jah-res 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden. Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auf-tragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV). Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können. Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojekten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW". Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72200000-7 | |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg NUTS-3-Code: DE232 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insolvenz vergleichbares Verfahren Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bildung kriminelle Vereinigung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Menschenhandel. Zwangsarbeit Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Grund: Insolvenz Beschreibung: Verwaltung durch Insolvenzverwalter Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Interessenkonflikt Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Schwere Verfehlung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bildung terroristische Vereinigung |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maßnahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden. Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV). Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können. Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojek-ten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW". Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern. |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: zwei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Qualifikation des Bewerbers und der betreuenden Mitarbeiter Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: 150.000 Euro pro Jahr und 800.000 Euro in Summe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Nein |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01.09.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29.08.2025 12:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1989e8a56b4-7c5fa28fd9b9d9a0& |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1989e8a56b4-7c5fa28fd9b9d9a0&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: t: 0981 531277 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Stadt Regensburg als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Aus-schreibung einen Vertrag über die Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme und Support einer kartenbasierten Open-Source-Lösung zur energetischen Sanierungssimulation für Gebäude für das Projekt "Digitaler Energie-Zwilling". Mit dem Projekt soll sehr niederschwellig ein Anreiz geschaffen werden sich mit der energetischen Sanierung der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Gebäudeeigentümern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne Fachwissen ökologische wie auch ökonomische Poten-tiale einzelner Maßnahmen zu identifizieren. Weiterhin soll das Sanierungstool der Stadt Regensburg eine detailliertere Datenbasis zur Fortschreibung der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz bieten. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des BMWSB (https://www.smart-city-dialog.de) und ist an die Förderrichtlinien, u.a. ein Open-Source-Gebot, gebunden. Tech-nische Lösungen sind zwingend als Open-Source-Systeme umzusetzen und der Quellcode zu veröffentlichen. Alle aufbereiteten Daten müssen über standardisierte, offene Schnittstellen bereitgestellt und für alle Komponenten Kompatibilität und Anschlussfähigkeit mit bestehenden Dateninfrastrukturen, insbesondere einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis CIVITAS/CORE (https://www.civitasconnect.digital/civitas-core/) sichergestellt werden. Inhalt des Auftrags ist daher • die Konzeption • die Entwicklung • die Inbetriebnahme • Support und Wartung/Pflege einer Open-Source-Lösung unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen. Hierfür erforderlich ist ein agiles Projektmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber mit mindestens folgenden Phasen: 1) Konzept auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Berücksichtigung von Parallelprojekten / Basislösungen zur Definition eines MVP mit Ableitung konkreter Arbeitspakete und Roadmap 2) Minimum Viable Product (MVP): Umsetzung basierend auf entwickeltem Konzept, Bereitstellung in Testumgebung, Abstimmung anhand von Click Dummies, funktionaler Teilsysteme, etc. 3) Final Release: Abschließende Test- und Validierungsphase inkl. Lasttests und finaler Usability-Prüfungen, Abnahme und Veröffentlichung Source Code Das Final Release der geforderten technischen Lösungen muss nach Projektstart in max. 9 Monaten abgeschlossen sein. Im Anschluss an das Final Release ist ein nahtloser Übergang in den Betrieb sicherzustellen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument "05_R_Energ_Leistungsbeschreibung". Auf diese Leistungsbeschreibung wird an dieser Stelle verwiesen. Der Auftrag umfasst konzeptionelle Lösungen und kann deshalb aufgrund der geschilderten konkreten Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen bzw. den damit einhergehenden oben dargestellten Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Aus diesem Grund führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb durch. Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maß-nahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jah-res 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden. Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auf-tragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV). Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können. Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojekten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW". Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2026 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Kostenkriterium Leistung, Beschreibung: 700 Punkte, Gewichtung: 70,00 Preis, Beschreibung: 300 Punkte, Gewichtung: 30,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |