Bekanntmachung

Stadt Regensburg: Digitaler Energiezwilling MaBu-2025-0302







Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stadt Regensburg
Identifikationsnummer: 12345
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg
NUTS-3-Code: DE232
Land: Deutschland
Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
E-Mail: mayer@mayburg.de
Telefon: +49 0173 8563395
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: MaBu-2025-0302
Titel: Stadt Regensburg: Digitaler Energiezwilling
Beschreibung: Die Stadt Regensburg als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Aus-schreibung einen Vertrag über die Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme und Support einer kartenbasierten Open-Source-Lösung zur energetischen Sanierungssimulation für Gebäude für das Projekt "Digitaler Energie-Zwilling".

Mit dem Projekt soll sehr niederschwellig ein Anreiz geschaffen werden sich mit der energetischen Sanierung der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Gebäudeeigentümern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne Fachwissen ökologische wie auch ökonomische Poten-tiale einzelner Maßnahmen zu identifizieren. Weiterhin soll das Sanierungstool der Stadt Regensburg eine detailliertere Datenbasis zur Fortschreibung der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz bieten.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des BMWSB (https://www.smart-city-dialog.de) und ist an die Förderrichtlinien, u.a. ein Open-Source-Gebot, gebunden. Tech-nische Lösungen sind zwingend als Open-Source-Systeme umzusetzen und der Quellcode zu veröffentlichen. Alle aufbereiteten Daten müssen über standardisierte, offene Schnittstellen bereitgestellt und für alle Komponenten Kompatibilität und Anschlussfähigkeit mit bestehenden Dateninfrastrukturen, insbesondere einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis CIVITAS/CORE (https://www.civitasconnect.digital/civitas-core/) sichergestellt werden.
Inhalt des Auftrags ist daher
• die Konzeption
• die Entwicklung
• die Inbetriebnahme
• Support und Wartung/Pflege
einer Open-Source-Lösung unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen.
Hierfür erforderlich ist ein agiles Projektmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber mit mindestens folgenden Phasen:
1) Konzept auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Berücksichtigung von Parallelprojekten / Basislösungen zur Definition eines MVP mit Ableitung konkreter Arbeitspakete und Roadmap
2) Minimum Viable Product (MVP): Umsetzung basierend auf entwickeltem Konzept, Bereitstellung in Testumgebung, Abstimmung anhand von Click Dummies, funktionaler Teilsysteme, etc.
3) Final Release: Abschließende Test- und Validierungsphase inkl. Lasttests und finaler Usability-Prüfungen, Abnahme und Veröffentlichung Source Code

Das Final Release der geforderten technischen Lösungen muss nach Projektstart in max. 9 Monaten abgeschlossen sein.
Im Anschluss an das Final Release ist ein nahtloser Übergang in den Betrieb sicherzustellen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument "05_R_Energ_Leistungsbeschreibung". Auf diese Leistungsbeschreibung wird an dieser Stelle verwiesen.

Der Auftrag umfasst konzeptionelle Lösungen und kann deshalb aufgrund der geschilderten konkreten Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen bzw. den damit einhergehenden oben dargestellten Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden.
Aus diesem Grund führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb durch.
Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maß-nahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jah-res 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden.
Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auf-tragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV).
Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können.
Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojekten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW".
Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72200000-7
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg
NUTS-3-Code: DE232
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Insolvenz vergleichbares Verfahren

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Bildung kriminelle Vereinigung

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Menschenhandel. Zwangsarbeit

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Verwaltung durch Insolvenzverwalter

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Interessenkonflikt

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Schwere Verfehlung

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Bildung terroristische Vereinigung
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Beschleunigtes Verfahren)
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maßnahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden.
Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV).
Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können.
Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojek-ten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW".
Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern.
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: zwei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Qualifikation des Bewerbers und der betreuenden Mitarbeiter
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 150.000 Euro pro Jahr und 800.000 Euro in Summe in den Jahren 2022, 2023 und 2024
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Nein
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01.09.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29.08.2025 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1989e8a56b4-7c5fa28fd9b9d9a0&
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1989e8a56b4-7c5fa28fd9b9d9a0&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: t: 0981 531277
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Stadt Regensburg als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Aus-schreibung einen Vertrag über die Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme und Support einer kartenbasierten Open-Source-Lösung zur energetischen Sanierungssimulation für Gebäude für das Projekt "Digitaler Energie-Zwilling".

Mit dem Projekt soll sehr niederschwellig ein Anreiz geschaffen werden sich mit der energetischen Sanierung der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Gebäudeeigentümern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne Fachwissen ökologische wie auch ökonomische Poten-tiale einzelner Maßnahmen zu identifizieren. Weiterhin soll das Sanierungstool der Stadt Regensburg eine detailliertere Datenbasis zur Fortschreibung der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz bieten.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des BMWSB (https://www.smart-city-dialog.de) und ist an die Förderrichtlinien, u.a. ein Open-Source-Gebot, gebunden. Tech-nische Lösungen sind zwingend als Open-Source-Systeme umzusetzen und der Quellcode zu veröffentlichen. Alle aufbereiteten Daten müssen über standardisierte, offene Schnittstellen bereitgestellt und für alle Komponenten Kompatibilität und Anschlussfähigkeit mit bestehenden Dateninfrastrukturen, insbesondere einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis CIVITAS/CORE (https://www.civitasconnect.digital/civitas-core/) sichergestellt werden.
Inhalt des Auftrags ist daher
• die Konzeption
• die Entwicklung
• die Inbetriebnahme
• Support und Wartung/Pflege
einer Open-Source-Lösung unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen.
Hierfür erforderlich ist ein agiles Projektmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber mit mindestens folgenden Phasen:
1) Konzept auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Berücksichtigung von Parallelprojekten / Basislösungen zur Definition eines MVP mit Ableitung konkreter Arbeitspakete und Roadmap
2) Minimum Viable Product (MVP): Umsetzung basierend auf entwickeltem Konzept, Bereitstellung in Testumgebung, Abstimmung anhand von Click Dummies, funktionaler Teilsysteme, etc.
3) Final Release: Abschließende Test- und Validierungsphase inkl. Lasttests und finaler Usability-Prüfungen, Abnahme und Veröffentlichung Source Code

Das Final Release der geforderten technischen Lösungen muss nach Projektstart in max. 9 Monaten abgeschlossen sein.
Im Anschluss an das Final Release ist ein nahtloser Übergang in den Betrieb sicherzustellen.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument "05_R_Energ_Leistungsbeschreibung". Auf diese Leistungsbeschreibung wird an dieser Stelle verwiesen.

Der Auftrag umfasst konzeptionelle Lösungen und kann deshalb aufgrund der geschilderten konkreten Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen bzw. den damit einhergehenden oben dargestellten Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden.
Aus diesem Grund führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb durch.
Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maß-nahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jah-res 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden.
Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auf-tragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV).
Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können.
Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojekten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW".
Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für Start-Ups, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2026
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienKostenkriterium
Leistung, Beschreibung: 700 Punkte, Gewichtung: 70,00
Preis, Beschreibung: 300 Punkte, Gewichtung: 30,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein