Bekanntmachung
Stadt Regensburg: Weiterentwicklung und Wartung CIVITAS/CORE Version 1 MaBu-2025-0312
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadt Regensburg Identifikationsnummer: n/a Postanschrift: Rathausplatz 1 Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg NUTS-3-Code: DE232 Land: Deutschland Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer E-Mail: mayer@mayburg.de Telefon: +49 89 45 10 88 960 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: MaBu-2025-0312 Titel: Stadt Regensburg: Weiterentwicklung und Wartung CIVITAS/CORE Version 1 Beschreibung: Die Stadt Regensburg wurde als ein Modellprojekt für Smart Cities in Deutschland ("MPSC") ausgewählt und erhält Fördermittel vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Weiterhin ist die Stadt Regensburg Mitglied im Verein Civitas Connect und Teil der Entwicklungsgemeinschaft von CIVITAS/CORE. Diese Entwicklungsgemeinschaft aus mehreren Städten und Stadtwerken entwickelt kollaborativ eine Urbane Datenplattform als Open Source Software. Mit dieser Ausschreibung möchte die Stadt Regensburg zur Weiterentwicklung von CIVI-TAS/CORE beitragen. Urbane Datenplattformen sollen einen grundlegenden Teil der Dateninfrastruktur in städtischen Räumen realisieren. Sie dienen dazu, eine Vielzahl von heterogenen Datenquellen anzubinden, eine Rechteverwaltung zur Datennutzung zu etablieren und Daten über standardisierte Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. CIVITAS/CORE stellt den Kern einer Urbanen Datenplattform dar. Ziel dieser Vergabe ist die Weiterentwicklung von CIVITAS/CORE Version 1. CIVITAS/CORE steht zur freien Nutzung unter einer Open Source Lizenz zur Verfügung. Die Entwicklungsgemeinschaft um CIVITAS/CORE plant in verschiedenen Bereichen die Weiterentwicklung dieser Software. Im Zuge dieser Vergabe soll die Anschlussfähigkeit von CIVITAS/CORE ausgebaut werden, indem verschiedene Komponenten, die zur Realisierung von Smart City Use Cases notwendig sind, als optional verwendbare Add-ons in CIVITAS/CORE integriert werden. Des weiteren ist ein Budget für die Verbesserung des Betriebs, die Wartung von CIVITAS/CORE V1 und die notwendige Migration von CIVITAS/CORE V1 nach V2 vorgesehen. Da die Umsetzung dieses Projektes im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Smart City Dialog: Gemeinsam zu smarten Kommunen und Regionen | Smart City Dialog) erfolgt, ist auch die technische Umsetzung an die Vorgaben der Förderkulisse, wie ein Open-Source-Gebot, gebunden. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72210000-0 | |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 93047 Regensburg NUTS-3-Code: DE232 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insolvenz vergleichbares Verfahren Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bildung kriminelle Vereinigung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Menschenhandel. Zwangsarbeit Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Grund: Insolvenz Beschreibung: Verwaltung durch Insolvenzverwalter Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Interessenkonflikt Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Schwere Verfehlung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bildung terroristische Vereinigung |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maßnahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss das Vergabeverfahren rasch durchgeführt werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden. Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die Angebotsfrist auf 25 Tage zu verkürzen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, (§ 15 Abs. 3 VgV). |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Mindestumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren kummuliert in Höhe von 750.000 Euro, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 15.09.2025 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 15.09.2025 13:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198cd76fbca-706f6a16fb4e7239& |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198cd76fbca-706f6a16fb4e7239&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 0981 531277 Postanschrift: Proemenade 27 (Schloß) Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung möchte die Stadt Regensburg zur Weiterentwicklung von CIVI-TAS/CORE beitragen. Urbane Datenplattformen sollen einen grundlegenden Teil der Dateninfrastruktur in städtischen Räumen realisieren. Sie dienen dazu, eine Vielzahl von heterogenen Datenquellen anzubinden, eine Rechteverwaltung zur Datennutzung zu etablieren und Daten über standardisierte Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. CIVITAS/CORE stellt den Kern einer Urbanen Datenplattform dar. Ziel dieser Vergabe ist die Weiterentwicklung von CIVITAS/CORE Version 1. CIVITAS/CORE steht zur freien Nutzung unter einer Open Source Lizenz zur Verfügung. Die Entwicklungsgemeinschaft um CIVITAS/CORE plant in verschiedenen Bereichen die Weiterentwicklung dieser Software. Im Zuge dieser Vergabe soll die Anschlussfähigkeit von CIVITAS/CORE ausgebaut werden, indem verschiedene Komponenten, die zur Realisierung von Smart City Use Cases notwendig sind, als optional verwendbare Add-ons in CIVITAS/CORE integriert werden. Des weiteren ist ein Budget für die Verbesserung des Betriebs, die Wartung von CIVITAS/CORE V1 und die notwendige Migration von CIVITAS/CORE V1 nach V2 vorgesehen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 21.12.2025 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Kostenkriterium Leistung, Beschreibung: Leistung, Gewichtung: 70,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |