Bekanntmachung

Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen MaBu-2025-0332







Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bezirk Schwaben, Stabsstelle Vergabewesen
Identifikationsnummer: 1234
Postanschrift: Hafnerberg 10,
Postleitzahl / Ort: 86152 Augsburg
NUTS-3-Code: DE271
Land: Deutschland
Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
E-Mail: mayer@mayburg.de
Telefon: +49 0173 8563395
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: MaBu-2025-0332
Titel: Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen
Beschreibung: Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden.
Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL").
Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch
• auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit,
• die Software unternehmensweit einzusetzen
• jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung).
• Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen.
• Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen:
• Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers;
• Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version);
• Zugriff auf Enterprise-Produkte;
• Lizenzgeberportal (Microsoft)
Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können.
• Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits);
• Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung);
• Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up);
• Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office).
Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten.
Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt.
Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72211000-7
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 86152 Augsburg
NUTS-3-Code: DE271
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Insolvenz vergleichbares Verfahren

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Bildung kriminelle Vereinigung

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Menschenhandel. Zwangsarbeit

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Verwaltung durch Insolvenzverwalter

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Interessenkonflikt

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Schwere Verfehlung

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Bildung terroristische Vereinigung
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 06.10.2025 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 06.10.2025 13:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1991a942f44-255885bae1c1822f&
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1991a942f44-255885bae1c1822f&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: 12345
Postleitzahl / Ort: 80534 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein