Bekanntmachung
Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen MaBu-2025-0332
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Bezirk Schwaben, Stabsstelle Vergabewesen Identifikationsnummer: 1234 Postanschrift: Hafnerberg 10, Postleitzahl / Ort: 86152 Augsburg NUTS-3-Code: DE271 Land: Deutschland Kontaktstelle: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer E-Mail: mayer@mayburg.de Telefon: +49 0173 8563395 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: MaBu-2025-0332 Titel: Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen Beschreibung: Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025. Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden. Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL"). Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch • auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit, • die Software unternehmensweit einzusetzen • jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung). • Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen. • Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen: • Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers; • Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version); • Zugriff auf Enterprise-Produkte; • Lizenzgeberportal (Microsoft) Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können. • Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits); • Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung); • Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up); • Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office). Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten. Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt. Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72211000-7 | |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 86152 Augsburg NUTS-3-Code: DE271 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Insolvenz vergleichbares Verfahren Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bildung kriminelle Vereinigung Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Menschenhandel. Zwangsarbeit Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Grund: Insolvenz Beschreibung: Verwaltung durch Insolvenzverwalter Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Interessenkonflikt Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Schwere Verfehlung Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bildung terroristische Vereinigung |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 06.10.2025 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 06.10.2025 13:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1991a942f44-255885bae1c1822f& |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1991a942f44-255885bae1c1822f&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: 12345 Postleitzahl / Ort: 80534 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |